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Impressum

HeiMö GmbH & Co. KG

Heuweg 2-3
06886 Lutherstadt Wittenberg

Telefon: 03491-61490
Telefax: 03491-611482
E-Mail: info@heimoe.de


Handelsregister: RG Stendal HRA 5037
UST-IdNr.: DE139820868

Persönlich haftende Gesellschafterin:
HeiMö Verwaltungs-GmbH
Handelsregister: RG Stendal HRB 23168


Geschäftsführer: Christian Töpfer, Andreas Ubl, Oliver Renzow, Frans Laurens Hartong

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HeiMö GmbH & Co. KG
Stand: 26. Februar 2021


1. Allgemeines
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehun-gen zwischen der HEIMÖ GmbH & Co.KG (Gesellschaft) und ihren Kunden.
1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden werden nur soweit Vertragsbe-standteil, wie wir ihrer Geltung vorher schriftlich zugestimmt haben.
1.3. Sämtliche Erklärungen, die der Kunde uns gegenüber nach Vertragsschluss abgibt, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB.

2. Angebote, Bestellung
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere für Preise, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Bestätigte Preise gelten nur bei der Abnahme der bestätigten Mengen.
2.2. Bei Änderungen im Programm unserer Lieferanten sind wir berechtigt, gleichwertige ähnliche Typen zu liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Andernfalls können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten.
2.3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wol-len. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bestellung bei uns anzunehmen.
2.4. Der Vertrag kommt durch Zugang unserer Auftragsbestätigung, unseres Lieferscheines oder durch Lieferung der Ware zustande. Bestellungen und Auftragsbestätigungen bedürfen keiner besonderen Form.

3. Lieferfristen, Lieferung, Vertragsschluss
3.1. Lieferfristen werden individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sie gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung durch unsere Vorlieferanten. Sofern wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, wird der Kunde hierüber sowie über die voraussichtliche neue Lieferfrist unverzüglich informiert. Leistungsverzug tritt hierbei nicht ein, sofern die Lieferung spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der ursprüngli-chen Lieferfrist erfolgt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.2. Die Lieferung erfolgt ab dem jeweiligen Lager. Teillieferungen sind zulässig. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware auch an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. Verpackungen werden Eigentum des Käufers; hiervon ausgenommen sind Paletten.
3.3. Im Falle des Versendungskaufs erfolgt die Anlieferung an die Lieferanschrift (Lieferort) bzw. an die mit dem Fahrzeug nächst erreichbare Stelle. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Der Kunde hat für das unverzüg-liche und sachgemäße Entladen sowie für die Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Bei geän-derter Anweisung trägt der Kunde die Mehrkosten.

4. Transportrisiko, Transportversicherung, Schäden
4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätes-tens mit deren Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in An-nahmeverzug gerät. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit ihrer Übergabe an den Spediteur über.
4.2. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden oder Verluste erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten. Transportschäden hat er unverzüglich zu melden.
4.3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder hat er die Lieferverzögerung zu vertreten, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich unserer Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Der Kunde schuldet hierfür pro Kalendertag eine pauschale Entschädigung in Höhe von jeweils 5,00 EUR je angefangenen 0,96 m3 verpackter Ware (entspricht einer einen Meter beladenen Europoolpalette nach DIN EN 13698), beginnend mit der Lieferfrist bzw. mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehal-ten.
4.4. Im Falle eines Rücktrittes trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung der Ware sowie die Gefahr deren zufälligen Unterganges.

5. Preise, Zahlung, Verzug
5.1. Preisangaben erfolgen brutto, also jeweils einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.. Der Kunde schuldet die Umsatzsteuer in jeweils gültiger gesetzlicher Höhe. Etwaige Zölle, Gebühren, Steu-ern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
5.2. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und Liefe-rung. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Skonto wird ausschließ-lich unter der Bedingung gewährt, dass bei Fälligkeit alle früheren Rechnungen beglichen sind, wovon Rechnungen ausgenommen sind, denen berechtigte Einwendungen entgegenstehen. Für die Skonto-Berechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug sämtlicher Nachlässe und Gutschriften maßge-bend.
5.3. Zahlungsverzug berechtigt uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszu-führen.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Leistungsverweigerung
6.1. Ein Zurückbehaltungsrecht eines Kunden ist ausgeschlossen, soweit dieses nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Übrigen stehen dem Käufer Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
6.2. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Insolvenzantragstellung), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Kunden gegenwärtig oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldo-forderungen aus Kontokorrent, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen be-zahlt sein sollte.
7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicher-ten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
7.3. Solange der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug befindet ist er befugt, die unter Eigentumsvorbe-halt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern bzw. zu verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dabei auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbin-dung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten.
7.4. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentums-recht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte (inklusive der Umsatz-steuer) der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und wir uns bereits jetzt einig, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
7.5. Aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehende Forderungen gegen Dritte sowie Forderungen des Kunden bezüglich der Ware oder des Erzeugnisses, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforde-rungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Mitei-gentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 7.2. genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
7.6. Der Kunde bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nach-kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.7. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8. Vermietung
8.1. Sofern wir Gegenstände (insbesondere Werkzeuge) entgeltlich oder unentgeltlich an unsere Kun-den zum Gebrauch überlassen entsteht zwischen dem Kunden und uns ein gesonderter Miet- bzw. Leihvertrag, der unter den Geltungsbereich dieser AGB fällt.
8.2. Im Rahmen eines solchen Vertrages haftet der Kunde uns gegenüber auf den Verlust sowie auf jede Beschädigung der überlassenen Sache und der zu ihr gehörenden Zubehörteile und Papiere. Er haftet auch im Falle des zufälligen Untergangs der Sache.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Ingebrauchnahme der überlassenen Sache insbesondere deren Verschleißteile (z.B. Bohrer, Trennscheiben, Fräsen) auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
8.4. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht an den ihm überlassenen Gegenständen zu.

9. Montageleistungen, Abnahme
9.1. Sofern wir selbst oder ein von uns beauftragter Dritter beim Kunden eine Montageleistung vor-nimmt (insbesondere den Aufbau einer Küche), entsteht ein Werkvertrag bzw. ein Werklieferungsver-trag der unter den Geltungsbereich dieser AGB fällt.
9.2. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung eines Ausstellungsstückes, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine hiervon abweichende Vereinbarung erfolgt ist.
9.3. Soll die Einhaltung bestimmter exakter Maße geschuldet sein, sind die Maße nur verbindlich, wenn sie im Auftrag ausdrücklich vermerkt sind.
9.4. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Einbau serienmäßig hergestellter Möbel und Möbelteile nicht dauerhaft erfolgen soll und diese Möbel bzw. Möbelteile nicht zum wesentlichen Be-standteil des Gebäudes werden sollen.
9.5. Ist eine Montage bzw. Aufstellung vereinbart, so ist diese nur geschuldet, soweit sie hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten (Wände, Fußböden, Zuwege) möglich ist und ein funktionierender Elektro-anschluss zur Verfügung steht.
9.6. Sind hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände wegen der Eignung der vorhandenen Wände besondere zusätzliche Aufwendungen erforderlich, so können wir diese zusätzli-chen Leistungen gesondert in Rechnung stellen.
9.7. Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung ist die Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroan-schlüssen sowie Wasserablauf nicht Bestandteil der von uns zu erbringenden Montage-leistungen. Unsere Mitarbeiter und unsere sonstigen Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über unsere vertragsgegenständlichen Leistungspflichten hinausgehen.
9.8. Soweit der Kunde die Abnahme der Werkleistung von Gesetzeswegen nicht verweigern darf, hat er das Werk binnen zwei Wochen ab Übergabe bzw. ab Montage abzunehmen. Andernfalls gilt die Ab-nahme als erfolgt.

10. Mängelhaftung
10.1. Wir haften nicht für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter die Ware betref-fend (z.B. Werbeaussagen) oder für eine Fehlerhaftigkeit einer Montageanleitung.
10.2. Dem Kunden, der kein Verbraucher i.S. v. § 13 BGB ist, stehen Mängelansprüche nur soweit zu, wie er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377,381 HGB) nachgekommen ist. Kaufleute bzw. Unternehmer haben die Ware auf erkennbare Mängel, Verbraucher auf offensichtliche Mängel unverzüglich zu überprüfen. Etwaige Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen.
10.3. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel ange-messenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
10.4. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren und uns insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Nacher-füllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
10.5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
10.6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen werden nur im Rahmen unserer Haftung gemäß Ziffer 11. dieser Geschäftsbedingungen gewährt. Im Übrigen sind sie ausgeschlossen.

11. Sonstige Haftung
11.1. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person sowie für Schäden aus der Verletzung einer Hauptleistungs-pflicht. Hierbei ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11.2. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Verjährung
12.1. Abweichend zu § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
12.2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verur-sacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Gefahr-übergang (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
12.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außerver-tragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziffer 11. dieser Ge-schäftsbedingungen ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbeson-dere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 7. dieser Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für die Lieferung der jeweilige Versandort der Ware sowie ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten allein unser jeweiliger Geschäfts-sitz. Letzteres gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.